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Was ist kompostierbar ? *Äste *Moos *Eierschalen *Grasschnitt *Mist *Küchenabfälle *Laub *Wild-(Un-)kräuter *Pappe ,Sägespäne |
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Was gehört nicht auf den Kompost ? *Kunststoffe aller Art *Kehricht,Staubsaugerbeutel *Metalle *Glas *Schadstoffe *Baustoffe *Babywindeln *Zigarettenkippen |
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In jedem Garten fallen Abfälle an, die einen sind für den Restmüll, die anderen zur Kompostierung geeignet. Wir wollen hier auf die zu kompostierbaren Abfälle näher eingehen. Jeder, der einen Garten betreibt, hat sich sicher schon einen geeigneten Platz zur Kompostierung reserviert, jedoch sollte man bedenken, “Kompostierung macht Dreck, es stinkt und lockt Ungeziefer an”. Viele Gärtner haben derartige Vorurteile, die sie davon abhalten, ihre organischen Abfälle im Garten zu kompostieren. Dafür geben wir Ihnen hier die nachzulesenden Tipps und Ratschläge. Sprechen Sie vor der Anlegung Ihres Komposthaufen mit Ihrem unmittelbaren Nachbarn, ob Ihr gewählter Standort keine Belästigung für ihn bedeutet. Vielleicht ergibt sich dann daraus ein gemeinsamer Standort unmittelbar an beiden Grundstücksgrenzen. Decken Sie Ihren Kompost auch immer schichtweise mit Erdreich ab und benutzen Sie ggf.einen Kompostbeschleuniger (im Handel sind unterschiedliche Produkte erhältlich). Wenn möglich mischen Sie feuchte mit trockenen Materialien z.B. frischer Rasenschnitt mit gehäckseltem Material, somit können die Verrottungsprozesse gezielt beeinflusst werden. Sollten Ihre kompostierbaren Materialien doch mal größere Dimensionen annehmen, die Sie selber nicht mehr kompostieren können, gibt es in den einzelnen Regionen die Möglichkeit Laubsäcke oder Banderolen gegen Entrichtung einer Gebühr in Ihrer Müllmarkenverkaufsstelle zu erwerben. Bei uns in Neuenhagen sind diese im Lotto/Zeitungsladen in der Lindenallee 2 (Kreisverkehr beim Bahnhof) zu bekommen. Die Abholung erfolgt im Auftrag des Landkreises Märkisch Oderland durch ein autorisiertes Unternehmen. Die einzelnen Termine entnehmen Sie bitte unseren Schaukästen in der Gartenanlage, sie werden jedes Jahr aktualisiert. Ebenso gibt es die Möglichkeit die Umweltbroschüre mit den Abfuhrterminen im Rathaus zu bekommen. Es ist unbedingt noch darauf zu achten, dass die Bündel mit Ast- und Strauchwerk nicht schwerer als 50 kg sein dürfen und die max. Kantenlänge von 1,40 m nicht überschritten werden darf. |
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